Generalversammlung 2024
Auch in diesem Jahr möchten wir alle Mitglieder und Interessierten zur Jahreshauptversammlung am Freitag den 23. Februar 2024 um 20 Uhr im Gasthaus Schwanen in Ichenheim einladen.
Tagesordnung Generalversammlung 23. Februar 2024
TOP 1: Begrüßung
TOP 2: Totenehrung
TOP 3: Tätigkeitsbericht der Schriftführerin
TOP 4: Bericht der Kassiererin
TOP 5: Bericht der Kassenprüfer
TOP 6: Wahl der Kassenprüfer
TOP 7: Bericht des Dirigenten
TOP 8: Ehrungen
TOP 9: Entlastung der Gesamtvorstandschaft
TOP 10: Satzungsänderung
TOP 11: Neuwahlen
TOP 12: Verschiedenes
Anträge können in die Tagesordnung aufgenommen werden, wenn sie mindestens von 10 Mitgliedern unterschrieben und spätestens drei Tage vor der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich mit Begründung eingereicht werden.
Vorschlag der Gesamtvorstandschaft zur Änderung der Satzung:
§6 Der Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens fünf gleichberechtigten Vorständen, welche aus den Mitgliedern des Vereins gewählt werden können. Der Verein wird durch jeweils zwei Vorstände gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
§7 Der Gesamtvorstand setzt sich aus gewählten Vertretern der Generalversammlung sowie der/dem Dirigenten/in und dem/der Jugendleiter/in (Vorstand der Bläserjugend MVI e. V.) zusammen.
Gewählt werden:
1. mind. drei bis max. fünf Vorstände
2. mindestens vier Beisitzer
§16 Die Einberufung der Generalversammlung muss zwei Wochen vorher über das Mitteilungsblatt der Gemeinde und auf der Internetseite des Vereins unter www.mv-ichenheim.de erfolgen.
Anträge können in die Tagesordnung nur aufgenommen werden, wenn sie
a) vom Vorstand gestellt wurden oder
b) mindestens von 10 Mitgliedern unterschrieben und spätestens drei Tage vor der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich mit Begründung eingereicht werden.
Die Beschlüsse der Generalversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Im Übrigen gilt auch hier § 9 letzter Satz.
§17 Die Mitgliederversammlung wählt in der Regel auf zwei Jahre. Dabei finden die Wahlen von mindestens der Hälfte der Vorstände sowie die Wahl von mindestens der Hälfte der Beisitzer abwechselnd statt. Die Wahl des Gesamtvorstandes erfolgt per Akklamation. Auf Antrag eines Anwesenden kann auch geheim abgestimmt werden. Geheim muss abgestimmt werden, wenn für ein Amt mehrere Kandidaten vorgeschlagen werden.